Erwägungsgrund 2 32023R2842
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates wurde eine Fischereikontrollregelung der Union eingeführt, in der unter anderem Folgendes geregelt ist: Fischereiüberwachungszentren, Ortung von Fischereifahrzeugen, Pflichten bei den Fangmeldungen, Anmeldungen, Genehmigungen zur Umladung in Drittländern, Bekanntgabe der Schließung von Fischereien, Kontrolle der Fangkapazitäten, nationale Kontrollprogramme, Kontrolle der Freizeitfischerei, Kontrolle in der Lieferkette von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, Wiegen von Fischereierzeugnissen, Transportdokumente, Anlandeerklärungen, Verkaufsbelege und Übernahmeerklärungen, Inspektionen und Prüfungen, Ahndung von Verstößen und Zugang zu Daten.