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Um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das ESAP aufzubauen und aufrechtzuerhalten und alle Unternehmen vor unzulässigen Änderungen ihrer Informationen zu schützen, sollten die Sammelstellen die Datenintegrität sowie die Glaubwürdigkeit der Quelle der von den Unternehmen übermittelten Informationen sicherstellen. Insbesondere sollten die Sammelstellen für ein adäquates Maß an Authentizität, Verfügbarkeit, Integrität und Nichtabstreitbarkeit der von Unternehmen übermittelten Informationen sorgen, die dem ESAP bereitgestellt und über das ESAP zugänglich gemacht werden sollen. Unter „Nichtabstreitbarkeit“ von Informationen ist zu verstehen, dass dem Unternehmen hinreichend zugesichert werden sollte, dass die Übermittlung der Informationen erfolgt ist und dass der Empfänger über einen Nachweis über die Identität des Unternehmens verfügt. Diese Ziele könnten durch ein qualifiziertes elektronisches Siegel im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates erreicht werden. Eine spezifische Rechtsträgerkennung sollte, falls verfügbar, ein obligatorisches Attribut der übermittelten Informationen sein.
Die Sammelstellen sorgen für ein adäquates Maß an Authentizität, Verfügbarkeit, Integrität und Nichtabstreitbarkeit der von Unternehmen übermittelten…
Die über das ESAP öffentlich zugänglich zu machenden Informationen sollten von Sammelstellen erhoben werden, die für die Sammlung der Informationen benannt…
Um sicherzustellen, dass das ESAP nach Maßgabe der Verordnung (EU) (EU) 2023/2859 zeitnah Zugang zu Informationen bietet, die für Finanzdienstleistungen,…
Für die Zwecke des Funktionierens des ESAP sollten Sammelstellen benannt werden, die bei Unternehmen Informationen erheben, die für Finanzdienstleistungen,…
Für die Zwecke des Funktionierens des ESAP sollten Sammelstellen benannt werden, die bei Unternehmen für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und…
Die über das ESAP verfügbaren Informationen sollten der Öffentlichkeit zeitnah zugänglich gemacht werden. Daher sollten die von den Sammelstellen an das ESAP…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.