Erwägungsgrund 13 32023R2859
Die Unternehmen, die den Sammelstellen Informationen und Metadaten übermitteln, sollten weiterhin für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Sprache, in der sie übermittelt wurden, sowie für die Zuverlässigkeit dieser Informationen und Metadaten verantwortlich sein. Gemäß den Grundsätzen der Datenminimierung und des Datenschutzes sollten Unternehmen sicherstellen, dass in die übermittelten Informationen keine personenbezogenen Daten aufgenommen werden, es sei denn, diese Daten sind ein notwendiges Element der Informationen über die wirtschaftlichen Tätigkeiten dieser Unternehmen, auch im Falle einer Übereinstimmung des Namens des Unternehmens mit dem Namen des Eigentümers. Enthalten die übermittelten Informationen personenbezogene Daten, so sollten die Unternehmen sicherstellen, dass sie sich bei der Offenlegung dieser personenbezogenen Daten auf einen der rechtmäßigen Verarbeitungsgründe gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates berufen können.