Erwägungsgrund 1 32023R2877
Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP und am 18. Januar 2012, im Anschluss an die Annahme von Schlussfolgerungen des Rates, in denen er die Gewalt und die weitverbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien verurteilte, die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.