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Bezüglich Profenofos wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1096/2014 der Kommission für frische Kräuter und Kräutertees — bis zur Vorlage von Überwachungsdaten zum Vorkommen dieses Stoffes in den betreffenden Erzeugnissen — vorläufige RHG festgelegt. Die Behörde und die Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass die betreffenden Erzeugnisse nach wie vor Rückstände dieses Stoffes enthalten. Daher ist es angebracht, den Gehalt an Profenofos in diesen Erzeugnissen weiterhin zu überwachen und die Geltungsdauer der betreffenden RHG um fünf Jahre ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Verordnung zu verlängern.
Für diese drei Stoffe sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 899/2012 der Kommission , vorläufige RHG für frische…
Bezüglich Nikotin wurden mit der Verordnung (EU) 2015/401 der Kommission für Hagebutten, frische Kräuter und essbare Blüten, wilde Pilze, Tees, Kräutertees und…
Bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung von Nikotin in den betreffenden…
Bezüglich Fluopyram wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 270/2012 der Kommission für mehrere Erzeugnisse — bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten — vorläufige…
Bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten wurden bezüglich Fluopyram durch die Verordnung (EU) Nr. 270/2012 für verschiedene Erzeugnisse vorläufige RHG…
Einige der mit der Verordnung (EU) Nr. 991/2014 festgesetzten vorläufigen RHG gelten nur bis zum 31. Dezember 2015; nach diesem Datum sollte der frühere RHG von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.