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Anhang XX der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert: 1. Fußnote 1 erhält folgende Fassung: „ABl. L 323 vom 7.11.2014, S. 52.“ 2. Unter Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: „Letzteres bei elektrischen Antriebssträngen, die aus Reglern und Motoren bestehen und zumindest zeitweise als alleinige Antriebsart verwendet werden.“
Anhang X der vorliegenden Verordnung wird als Anhang XXII angefügt.
Folgender Anhang wird angefügt: „ANHANG III
Anhang XX wird gemäß Anhang XIII der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Anhänge I bis Va werden nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Der Anhang der Verordnung (EU) 2023/1803 wird wie folgt geändert:
Anhang I (Teil-21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.