Art. 35 32021R0696In allen Fällen, in denen der Betrieb der Systeme die Sicherheit der Union oder ihrer Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnte, sind die im Beschluss (GASP)…
Erwägungsgrund 6 32021D0698BESCHLUSS (GASP) 2021/698 des Rates vom 30. April 2021 über die Sicherheit der Systeme und Dienste, die im Rahmen des Weltraumprogramms der Union und des Programms der Union für sichere Konnektivität eingerichtet, betrieben und genutzt werden und die Sicherheit der Union berühren können, sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2014/496/GASP
Eine ganze Bandbreite potenzieller Bedrohungen der Sicherheit und der wesentlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten könnte sich aus der…
Art. 24 Abs. 3 Buchst. c 32021R0696es werden hinreichende Maßnahmen getroffen, um den Schutz von EU-VS gemäß Artikel 43 sowie die Integrität, die Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit der…
Erwägungsgrund 1 32023D0598Beschluss (GASP) 2023/598 des Rates vom 14. März 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/698 des Rates zur Aufnahme des Programms der Union für sichere Konnektivität
Aus der Einführung, dem Betrieb und der Nutzung von Systemen und Diensten, die im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2023/588 des Europäischen Parlaments und…
Art. 1 Abs. 1 Buchst. b 32021D0698BESCHLUSS (GASP) 2021/698 des Rates vom 30. April 2021 über die Sicherheit der Systeme und Dienste, die im Rahmen des Weltraumprogramms der Union und des Programms der Union für sichere Konnektivität eingerichtet, betrieben und genutzt werden und die Sicherheit der Union berühren können, sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2014/496/GASP
wenn eine Gefahr für den Betrieb eines dieser Systeme oder die Erbringung dieser Dienste besteht.