Erwägungsgrund 2 32026D0587BESCHLUSS (EU) 2026/587 DES RATES vom 9. März 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, in dem die Regeln für die Teilnahme der Ukraine an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu den GOVSATCOM-Diensten und den im Rahmen des Programms der Union für sichere Konnektivität bereitgestellten staatlichen Diensten festgelegt werden
Gemäß Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/588 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Verordnung über sichere…
Art. 42 Abs. 2 32019R1149Die Behörde steht der Beteiligung von Drittstaaten offen, die entsprechende Vereinbarungen mit der Union getroffen haben. In den einschlägigen Bestimmungen der…
Art. 75 Abs. 1 32010R1095VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission
Die Beteiligung an der Arbeit der Behörde steht Drittländern offen, die mit der Union Abkommen geschlossen haben, denen zufolge sie das Unionsrecht in den in…
Art. 75 Abs. 1 32010R1093VERORDNUNG (EU) Nr. 1093/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission
Die Beteiligung an der Arbeit der Behörde steht Drittländern offen, die mit der Union Abkommen geschlossen haben, denen zufolge sie das Unionsrecht in den in…
Art. 16 Abs. 2 Buchst. f 32013R0883die Beziehungen zwischen dem Amt und den zuständigen Behörden von Drittstaaten sowie internationalen Organisationen im Rahmen der Vereinbarungen im Sinne dieser…