Erwägungsgrund 42 32019R1149
Im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sollten die Behörde und die Verwaltungskommission eng zusammenarbeiten, damit Synergien erzielt werden und es nicht zu Überschneidungen kommt.
Im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sollten die Behörde und die Verwaltungskommission eng zusammenarbeiten, damit Synergien erzielt werden und es nicht zu Überschneidungen kommt.