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Gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 sind Vertreiber oder Verwalter von ELTIF derzeit verpflichtet, Kleinanleger einer Eignungsbewertung zu unterziehen. Diese Anforderung ist jedoch bereits in Artikel 25 der Richtlinie 2014/65/EU festgelegt. Aufgrund dieser doppelten Anforderung entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der mit höheren Kosten für Kleinanleger verbunden ist und ELTIF-Verwalter stark davon abhält, Kleinanlegern neue ELTIF anzubieten. Daher muss diese doppelte Anforderung aus der Verordnung (EU) 2015/760 entfernt werden.
Wenn der Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger oder die Platzierung von ELTIF bei Kleinanlegern über einen Vertreiber erfolgt, so sollte dieser Vertreiber die…
Nach der Verordnung (EU) 2015/760 sind Vertreiber oder Verwalter von ELTIF zudem verpflichtet, beim Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger diesen eine geeignete…
Um ein hohes Maß an Schutz für Kleinanleger zu gewährleisten, sollte unabhängig davon, ob Kleinanleger die Anteile von ELTIF von Vertreibern oder Verwaltern von…
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 müssen Verwalter von ELTIF derzeit in jedem Mitgliedstaat, in dem sie ELTIF vertreiben wollen, lokale Einrichtungen zur…
Da ELTIF unionsweit nicht nur auf professionelle Anleger, sondern auch auf Kleinanleger ausgerichtet sind, müssen die bereits in der Richtlinie 2011/61/EU…
Artikel 27 erhält folgende Fassung: Internes Bewertungsverfahren für ELTIF, die an Kleinanleger vertrieben werden können Der Verwalter eines ELTIF, dessen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.