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Da es sich bei ELTIF-Anteilen um Finanzinstrumente handelt, gelten die Produktüberwachungsvorschriften der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , wenn ELTIF im Rahmen von Wertpapierdienstleistungen vertrieben werden. ELTIF-Anteile können jedoch auch ohne die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erworben werden. Um diese Fälle abzudecken, müssen ELTIF-Verwalter gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 derzeit ein internes Bewertungsverfahren für ELTIF entwickeln, die an Kleinanleger vertrieben werden. Die derzeitige Regelung orientiert sich an den Produktüberwachungsvorschriften der Richtlinie 2014/65/EU, weist jedoch mehrere Abweichungen auf, die nicht gerechtfertigt sind und den Anlegerschutz beeinträchtigen könnten. Daher sollte klargestellt werden, dass die in der Richtlinie 2014/65/EU festgelegten Produktüberwachungsvorschriften gelten. Bezugnahmen auf die Richtlinie 2014/65/EU sind so zu verstehen, dass sie die Anwendung delegierter Rechtsakte zur Ergänzung der genannten Richtlinie nach sich ziehen.
Anteile eines ELTIF dürfen nur dann an Kleinanleger vertrieben werden, wenn eine Beurteilung der Eignung gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU…
Um eine wirksame Beaufsichtigung der Anwendung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger zu gewährleisten, sollte der…
Wenn der Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger oder die Platzierung von ELTIF bei Kleinanlegern über einen Vertreiber erfolgt, so sollte dieser Vertreiber die…
Nach der Verordnung (EU) 2015/760 sind Vertreiber oder Verwalter von ELTIF zudem verpflichtet, beim Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger diesen eine geeignete…
Da ELTIF unionsweit nicht nur auf professionelle Anleger, sondern auch auf Kleinanleger ausgerichtet sind, müssen die bereits in der Richtlinie 2011/61/EU…
Um ein hohes Maß an Schutz für Kleinanleger zu gewährleisten, sollte unabhängig davon, ob Kleinanleger die Anteile von ELTIF von Vertreibern oder Verwaltern von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.