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Teilt das Sekretariat der Kommission die Aufnahme eines Fischereifahrzeugs der Union in den Entwurf der Liste der IUU-Schiffe mit, so übermittelt die Kommission diese Mitteilung einschließlich der vom Sekretariat vorgelegten entsprechenden Nachweise und aller sonstigen dokumentierten Informationen an den Flaggenmitgliedstaat und fordert diesen auf, zu diesen Informationen mindestens acht Wochen vor der Sitzung des Einhaltungsausschusses Stellung zu nehmen. Die Kommission prüft die vom Flaggenmitgliedstaat übermittelte Stellungnahme und leitet sie mindestens sechs Wochen vor der Sitzung des Einhaltungsausschusses an das Sekretariat weiter.
Nach der Benachrichtigung durch die Kommission setzen die Behörden des Flaggenmitgliedstaats den Eigner des Fischereifahrzeugs der Union unverzüglich über dessen Aufnahme in den Entwurf der Liste der IUU-Schiffe und über die Folgen, die sich aus einer möglichen Aufnahme in die von der CCSBT verabschiedete Liste der IUU-Schiffe ergeben können, in Kenntnis.
Erhält die Kommission vom IOTC-Sekretariat eine offizielle Mitteilung über die Aufnahme eines Fischereifahrzeugs der Union in den Entwurf der IOTC-Liste der…
Erhält die Kommission vom Sekretariat der SPRFMO eine offizielle Mitteilung über die Aufnahme eines Fischereifahrzeugs der Union in den Entwurf der SPRFMO-Liste…
Die Kommission unterrichtet den Flaggenstaat über die Aufnahme des Fischereifahrzeugs in die Union sliste der IUU-Schiffe und übermittelt ihm eine ausführliche…
Nach Annahme der SPRFMO-Liste der IUU-Schiffe fordert die Kommission den Flaggenmitgliedstaat auf, den Reeder des in der Liste der IUU-Schiffe geführten…
ein an den Flaggenmitgliedstaat gerichtetes Ersuchen, den Eignern und gegebenenfalls den Betreibern des Fischereifahrzeugs die ausführliche Begründung für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.