Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sind von Fischereifahrzeugen der Union gefangene SBF-Beifänge für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr bestimmt, so ist so schnell wie möglich nach der Entnahme jedes einzelnen SBF ein Fangmarkierungsformular auszufüllen. Vor dem Einfrieren des SBF sind Längen- und Gewichtsmessungen durchzuführen.
Können die Länge und das Gewicht des SBF an Bord des Fischereifahrzeugs nicht korrekt gemessen werden, so sind die Messungen und das Ausfüllen des entsprechenden Fangmarkierungsformulars zum Zeitpunkt der Umladung und in jedem Fall vor jedem weiteren Transfer des SBF vorzunehmen.
Die Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union übermitteln den Behörden der Flaggenmitgliedstaaten die ausgefüllten Fangmarkierungsformulare. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vierteljährlich die Angaben in den Fangmarkierungsformularen. Die Kommission leitet diese Informationen unverzüglich an das Sekretariat weiter.
Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun FANGMARKIERUNGSFORMULAR Fangdokumentationsregelung Dokumentennummer T– ☐ Wildfang ODER ☐ Entnahme aus…
Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun FANGÜBERWACHUNGSFORMULAR Fangdokumentationsregelung Dokumentennummer CM — Dokumentennummern…
Sind von Fischereifahrzeugen der Union gefangene SBF-Beifänge für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr bestimmt, so ist zum Zeitpunkt der Entnahme an jedem ganzen SBF…
„Fangüberwachungsformular“ das Dokument gemäß Anhang I, in dem Informationen über Fang, Umladungen, Ausfuhren und Einfuhren von SBF erfasst werden;
Unbeschadet der Validierung von Fangbescheinigungen für die Ausfuhr von Fängen von Fischereifahrzeugen der Union gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.