Erwägungsgrund 3 32023R0675
Das Übereinkommen über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „Übereinkommen“), mit dem die Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „CCSBT“) eingesetzt wurde, sieht den Beitritt von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie der Union nicht vor. Zur Förderung der Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung von Südlichem Blauflossenthun hat die CCSBT die erweiterte Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „erweiterte Kommission“) eingesetzt, an der sich die Union als Mitglied beteiligen kann. Die Beschlüsse der erweiterten Kommission werden am Ende der CCSBT-Tagung, bei der sie von der erweiterten Kommission vorgelegt werden, zu Beschlüssen der CCSBT, es sei denn, die CCSBT beschließt das Gegenteil. Die Mitglieder der erweiterten Kommission haben dieselben Verpflichtungen wie die Mitglieder der CCSBT, einschließlich zur Einhaltung der Beschlüsse der CCSBT und der Bestimmung zu den finanziellen Beiträgen zur CCSBT.