Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die folgenden Arten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen aus Anhang I des Übereinkommens gestrichen und sollten daher aus Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden: Alouatta coibensis (aufgrund der Synonymisierung von Alouatta coibensis und Alouatta palliata) und Falco pelegrinoides (aufgrund der Synonymisierung von Falco pelegrinoides und Falco peregrinus). Die folgenden Arten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen aus Anhang II des Übereinkommens gestrichen und sollten daher aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden: Aphonopelma albiceps (aufgrund eines Transfers zur Gattung Brachypelma) und Manta spp. (aufgrund der Synonymisierung der Gattung Manta und der Gattung Mobula).
Die folgenden Arten und Unterarten wurden aufgrund von Nomenklaturänderungen in Anhang I des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher in Anhang A der…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Gattungen und Arten, die bisher unter Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 fielen, sollten aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie auf…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang B gestrichen und in Anhang A der…
Die folgenden Arten wurden aus Anhang I des Übereinkommens gestrichen: Thylacinus cynocephalus, Onychogalea lunata, Caloprymnus campestris, Chaeropus ecaudatus,…
Der Abschnitt zur Auslegung der Anhänge wurde geändert und einige Anmerkungen zu mehreren in den Anhängen des Übereinkommens aufgeführten Taxa wurden auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.