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Die Nutzung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte auf freiwilliger Basis erfolgen. Angesichts ihres Mehrwerts für grenzüberschreitende Ermittlungen wird ihre Nutzung jedoch nachdrücklich empfohlen. Die Nutzung oder Nichtnutzung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte weder die Rechtmäßigkeit anderer Formen der Kommunikation oder des Informationsaustauschs beeinträchtigen noch die Bildung, Organisation oder Funktionsweise der GEG verändern. Die Einrichtung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte sich weder auf die für die GEG herangezogenen Rechtsgrundlagen noch auf die geltenden nationalen Verfahrensvorschriften für die Erhebung und Verwendung der erlangten Beweismittel auswirken. Beamte anderer zuständiger nationaler Behörden wie der Zollbehörden, die Mitglieder von durch den Rahmenbeschluss 2002/465/JI eingerichteter GEG sein können, sollten Zugriff auf die GEG-Kooperationsbereiche haben. Die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte lediglich ein sicheres IT-Tool zur Verfügung stellen, durch das der Informationsfluss zwischen ihren Nutzern beschleunigt wird sowie die Zusammenarbeit und die Sicherheit der ausgetauschten Daten und die Wirksamkeit der GEG verbessert werden.
wird eine auf freiwilliger Basis zu nutzende IT-Plattform (im Folgenden „Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen“) eingerichtet, die die…
Der Zweck der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte darin bestehen, die Koordinierung und die laufende Verwaltung der GEG zu…
Die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte nur dann genutzt werden, wenn unter anderem eine Rechtsgrundlage aus dem Unionsrecht…
Die Zusammenarbeit der GEG muss verbessert und durch moderne IT-Tools unterstützt werden. Geschwindigkeit und Effizienz des Austauschs zwischen den an einer GEG…
Die Mitglieder einer die Plattform nutzenden gemeinsamen Ermittlungsgruppe sollten dazu angehalten werden, die GEG in ihrer operativen Phase oder nach deren…
Aus operativer Sicht sollte die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen aus getrennten GEG-Kooperationsbereichen bestehen, die für jede…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.