Erwägungsgrund 18 32023R0969
Der Zweck der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte darin bestehen, die Koordinierung und die laufende Verwaltung der GEG zu erleichtern. Die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte den Austausch und die vorübergehende Speicherung operativer Informationen und Beweismittel sicherstellen, eine sichere Kommunikation gewährleisten, die Rückverfolgbarkeit von Beweismitteln ermöglichen und den Prozess der GEG-Bewertung unterstützen. Alle an einer GEG Beteiligten sollten angehalten werden, sämtliche Funktionen der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen zu verwenden und die derzeit genutzten Kommunikations- und Datenaustauschkanäle so weit wie möglich durch diejenigen der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen zu ersetzen.