Gesetze
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Die Mitglieder einer die Plattform nutzenden gemeinsamen Ermittlungsgruppe sollten dazu angehalten werden, die GEG in ihrer operativen Phase oder nach deren Abschluss anhand der von der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen bereitgestellten Instrumente zu bewerten.
Die Nutzung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte auf freiwilliger Basis erfolgen. Angesichts ihres Mehrwerts für…
Aus operativer Sicht sollte die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen aus getrennten GEG-Kooperationsbereichen bestehen, die für jede…
Der Zweck der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte darin bestehen, die Koordinierung und die laufende Verwaltung der GEG zu…
Eine GEG-Vereinbarung sowie alle etwaigen Anhänge sollten eine Voraussetzung für die Nutzung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen…
Die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte die operative wie auch die post-operative Phase einer GEG abdecken, von der…
Die Zusammenarbeit der GEG muss verbessert und durch moderne IT-Tools unterstützt werden. Geschwindigkeit und Effizienz des Austauschs zwischen den an einer GEG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.