Gesetze
Gesetz wird geladen …
eu-LISA setzt eine Beratergruppe ein, um insbesondere bei der Ausarbeitung des Jahresarbeitsprogramms und des Jahrestätigkeitsberichts von eu-LISA und bei der Ermittlung der an der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen vorzunehmenden Verbesserungen und der ihr hinzuzufügenden neuen Funktionen Fachwissen über die Plattform einzuholen.
Die Beratergruppe setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Sekretariats des GEG-Netzes zusammen. Der Vorsitz wird von eu-LISA wahrgenommen. Die Beratergruppe
tritt bis zur Inbetriebnahme der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen nach Möglichkeit mindestens einmal im Monat zusammen und danach regelmäßig;
erstattet während der Konzeptions- und Entwicklungsphase der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen dem Programmverwaltungsrat nach jeder Sitzung Bericht;
unterstützt während der Konzeptions- und Entwicklungsphase der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen den Programmverwaltungsrat bei seinen Aufgaben durch die Bereitstellung ihrer technischen Fachkompetenz.
Diese Verordnung regelt das Mandat, die Zusammensetzung und die organisatorischen Aspekte eines vom eu-LISA-Verwaltungsrat einzusetzenden…
die Beratergruppe für die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen;
In Artikel 27 Absatz 1 wird folgender Buchstabe eingefügt: „dd) die Beratergruppe für die Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen;“.
eu-LISA setzt eine Beratergruppe ein, die ihr mit Fachkenntnissen in Bezug auf das EES, insbesondere zur Vorbereitung ihres Jahresarbeitsprogramms und ihres…
eu-LISA setzt eine Beratergruppe ein, um Fachkenntnisse über das ECRIS-TCN und die ECRIS-Referenzimplementierung insbesondere bei der Vorbereitung ihres…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.