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Kapitel VII der Verordnung (EU) 2019/1020 zur Festlegung von Vorschriften für die Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, gilt bereits unmittelbar für Produkte, die von der vorliegenden Verordnung abgedeckt sind. Die Behörden, die für diese Kontrollen zuständig sind, sollten sie auf der Grundlage von Risikoanalysen nach den Artikeln 46 und 47 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, den Durchführungsrechtsvorschriften und entsprechenden Leitlinien durchführen. Daher wird mit der vorliegenden Verordnung weder in irgendeiner Weise Kapitel VII der Verordnung (EU) 2019/1020 noch die Art und Weise verändert, wie die Behörden, die für die Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, zuständig sind, sich organisieren und ihre Tätigkeiten durchführen.
den nach Absatz 1 dieses Artikels benannten Behörden gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, und
Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten, die auf…
Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss klargestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Marktüberwachung in der EU…
Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss klargestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Marktüberwachung in der Union…
Für die von dieser Verordnung erfassten Produkte gelten die in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegten Vorschriften für die Überwachung des Unionsmarkts…
Die Verordnung (EU) 2019/1020 legt Regeln für einen horizontalen Rahmen für die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten fest, die auf den Unionsmarkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.