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Falls die Informationen über das Informations- und Kommunikationssystem gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 gemeldet werden müssen, besteht die Möglichkeit, dass diese Meldungen direkt im Schnellwarnsystem Safety Gate übermittelt werden oder dass sie aus dem in Artikel 34 der Verordnung (EU) 2019/1020 genannten Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung generiert werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die für die Übertragung von Informationen zwischen diesem Informations- und Kommunikationssystem und dem Schnellwarnsystem Safety Gate eingerichtete Schnittstelle unterhalten und weiterentwickeln, um doppelte Dateneinträge zu verhindern und diese Übertragung zu erleichtern.
Die Kommission führt die in Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 genannte Schnittstelle zwischen dem in Artikel 34 jener Verordnung genannten…
Die Kommission entwickelt, modernisiert und unterhält das Schnellwarnsystem für den Austausch von Informationen über Korrekturmaßnahmen in Bezug auf gefährliche…
Um einen zeitnahen Informationsaustausch sicherzustellen und allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, darauf zu reagieren, sollten die Kommission und die…
Um einen zeitnahen Informationsaustausch sicherzustellen und allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, darauf zu reagieren, sollten die Kommission und die…
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2019/1020 melden die Behörden der Mitgliedstaaten es über das in jenem Artikel genannte Informations- und…
Der systematische Informationsaustausch zwischen der Kommission und Drittländern oder internationalen Organisationen über die Sicherheit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.