Erwägungsgrund 3 32024R1002
Mit der Verordnung (EU) 2020/685 der Kommission wurden Höchstgehalte für Perchlorat in einer Vielzahl von Lebensmitteln festgelegt, die in die Verordnung (EU) 2023/915 aufgenommen wurden. Obwohl zum Zeitpunkt der Festlegung dieser Werte nicht für alle Unterkategorien von Obst und Gemüse umfassende Daten zum Vorkommen vorlagen, wurden für alle Obst- und Gemüsearten, einschließlich Bohnen, allgemeine strenge Höchstgehalte festgelegt, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.