Erwägungsgrund 5 32024R1002
Daher ist es angezeigt, den Höchstgehalt für Perchlorat in Bohnen (Phaseolus vulgaris) mit Hülsen nach dem Grundsatz anzuheben, dass die Höchstgehalte so niedrig angesetzt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand bei guter Praxis erreichbar ist.