Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Gesetz wird geladen …
Art. 9 32024R1028 — Verpflichtung von Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften zur Übermittlung von Tätigkeitsdaten und Registrierungsnummern | Junoda