Erwägungsgrund 11 32024R1038
Es ist angezeigt, für Lebensmittel, die vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, einen Übergangszeitraum vorzusehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass bestimmte unter diese Verordnung fallende Lebensmittel eine lange Haltbarkeitsdauer haben.