Erwägungsgrund 5 32024R1038
Im Jahr 2017 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Angemessenheit der Festlegung eines gesundheitsbasierten Richtwerts für die Gruppe der Toxine T-2 und HT-2 und deren modifizierte Formen an. Für die Summe der Toxine T-2 und HT-2 und ihrer modifizierten Formen wurde eine akute Gruppenreferenzdosis (Gruppen-ARfD) von 0,3 μg/kg Körpergewicht festgelegt. Zusätzlich wurde für die Summe der Toxine T-2 und HT-2 und ihrer modifizierten Formen ein Gruppen-TDI von 0,02 μg/kg Körpergewicht anstelle des vorherigen Gruppen-TDI von 0,1 μg/kg Körpergewicht festgelegt.