Erwägungsgrund 5 32024R1083
Die Fragmentierung von Vorschriften und Ansätzen, die den Medienmarkt in der Union kennzeichnen, wirkt sich in unterschiedlichem Ausmaß nachteilig auf die Bedingungen für die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten im Binnenmarkt durch Mediendiensteanbieter in verschiedenen Sektoren aus, einschließlich des audiovisuellen Sektors sowie der Sektoren Hörfunk und Presse, und untergräbt deren Fähigkeit, wirksam grenzüberschreitend tätig zu werden oder Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten aufzunehmen. Nationale Maßnahmen und Verfahren könnten dem Medienpluralismus in einem Mitgliedstaat zuträglich sein, Divergenz und fehlende Koordinierung zwischen nationalen Maßnahmen und Verfahren der Mitgliedstaaten könnten jedoch zu Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Kosten für Medienunternehmen führen, die in neue Märkte eintreten wollen, und verhindern, dass sie von der Größe des Binnenmarkts für Mediendienste profitieren. Darüber hinaus schrecken diskriminierende oder protektionistische nationale Maßnahmen, die sich auf die Tätigkeit von Medienunternehmen auswirken, grenzüberschreitende Investitionen im Mediensektor ab, und könnten in einigen Fällen Medienunternehmen, die bereits in einem bestimmten Markt tätig sind, dazu zwingen, sich aus diesem Markt zurückzuziehen. Diese Hindernisse betreffen sowohl im Sektor Rundfunk (einschließlich des audiovisuellen Sektors und des Sektors Hörfunk) als auch im Sektor Presse tätige Unternehmen. Wenngleich die Fragmentierung der Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit alle Medien-Sektoren betrifft, ist der Pressesektor besonders davon betroffen, da nationale Regulierungs- oder Selbstregulierungsansätze sich in Bezug auf die Presse stärker unterscheiden.