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Die Verordnung (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) in der Union muss geändert werden, um die Rolle der anerkannten Erzeugervereinigung im Verfahren zur Eintragung geografischer Angaben der Union im internationalen Register gemäß der Genfer Akte zu stärken. Die Verordnung (EU) 2019/1753 sollte ferner angepasst werden, um die Eintragung — gemäß der Genfer Akte — der Ursprungsbezeichnungen der sieben Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens sind, in Bezug auf Erzeugnisse zu ermöglichen, die nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, aber in den Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen.
Am 20. Mai 2015 wurde die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) angenommen,…
Angesichts dieser spezifischen Umstände ist es angezeigt, den Beschluss (EU) 2019/1754 zu ändern, um die sieben Mitgliedstaaten, die vor dem Inkrafttreten der…
Im Anschluss an eine Überarbeitung des Lissabonner Abkommens wurde auf der Diplomatischen Konferenz der WIPO am 20. Mai 2015 die Genfer Akte des Lissabonner…
Die Genfer Akte schützt Ursprungsbezeichnungen, einschließlich Ursprungsbezeichnungen im Sinne der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. 1308/2013 des…
Die Maßnahmen der Union nach ihrem Beitritt zur Genfer Akte werden durch die Verordnung (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt.…
Die Europäische Union (im Folgenden „Union“) ist Vertragspartei der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.