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In Bezug auf Wein sind zusätzliche Änderungen an der Definition von geschützten geografischen Angaben erforderlich, um sie in Übereinstimmung mit dem WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) zu bringen, in dem eine geografische Angabe mit einem geografischen Gebiet, das dem gesamten Hoheitsgebiet eines Landes entspricht, nicht als Ausnahmefall definiert wird. Wenngleich es nicht mehr erforderlich ist, eine geschützte geografische Angabe im Weinsektor, die sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Landes erstreckt, als Ausnahmefall zu rechtfertigen, so sollte eine derartige Bezeichnung dennoch im Lichte der Eintragungsbedingungen, insbesondere in Bezug auf sehr große Gebiete, sorgfältig geprüft werden. Die Angleichung an die Definition der geografischen Angabe im TRIPS sollte nicht dazu führen, dass Fantasie- oder Scheinnamen im Weinsektor eingetragen werden. Ein Name sollte als eintragungswürdig gelten, wenn er — auch ohne einen geografischen Begriff zu enthalten — implizit den Ort, die Region oder das Land anzeigt, in dem bzw. der das Erzeugnis seinen Ursprung hat.
des Namens oder der Verwendung des Namens oder der Kategorie des Erzeugnisses oder der Erzeugnisse, die mit der geografischen Angabe bezeichnet werden, im Falle…
Nationale Rechtsvorschriften zur Verwendung von Namen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen dürfen nicht zu Verwechslungen mit eingetragenen…
Die Begriffsbestimmungen „Ursprungsbezeichnung“ und „geografische Angabe“ in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sollten an die Begriffsbestimmung im…
Da die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates…
In Bezug auf den Schutz geografischer Angaben ist es wichtig, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, einschließlich dessen Artikel V über die Freiheit der…
Um zu gewährleisten, dass der Schutz, den geografische Angaben aufgrund des nationalen Rechts und des Unionsrechts genießen, bei der Prüfung absoluter und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.