Erwägungsgrund 33 32024R1157
Um die Durchsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen zu erleichtern, ist es wichtig, dass die Wirtschaftsteilnehmer und die zuständigen Behörden die für die Verbringung von Abfällen erforderlichen Dokumente und Informationen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Tag, an dem eine Bescheinigung über den Abschluss der Verwertung oder Beseitigung ausgestellt wurde, aufbewahren.