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Angesichts der besonderen geografischen Lage der Färöer und ihres Status als Teil des Königreichs Dänemark ist Dänemark der Haupteinfuhrstaat für Abfälle von den Färöern zur Verwertung oder Beseitigung in seinem Hoheitsgebiet. Unbeschadet der Anwendbarkeit der Vorschriften über die Durchfuhr von Abfällen durch die Union sollte es Dänemark gestattet sein, die volle Verantwortung für die Behandlung der Einfuhr von Abfällen von den Färöern in sein Hoheitsgebiet als Transport von Abfällen innerhalb seines Hoheitsgebiets zu übernehmen, wenn Dänemark der Bestimmungsstaat dieser Einfuhr ist.
Dänemark kann eine Entscheidung treffen, Einfuhren von Abfällen von den Färöern nach Dänemark, die durch keinen anderen Staat durchgeführt wurden, gemäß Artikel…
Bei Einfuhren in die Union schreibt die zuständige Behörde am Bestimmungsort vor und stellt durch Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen sicher, dass alle in…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um in ihrem Hoheitsgebiet sicherzustellen, dass die Einrichtungen oder Unternehmen, die gewerbsmäßig…
Jeder Mitgliedstaat legt eine geeignete Regelung für die Überwachung und Kontrolle des Transports von Abfällen fest, der ausschließlich innerhalb seines…
in seinem Hoheitsgebiet über ausreichende Kapazität verfügt, um in Anbetracht der Menge der in sein Hoheitsgebiet eingeführten Abfälle eine umweltgerechte…
Es muss festgelegt werden, aus welchen Gründen die Mitgliedstaaten Einwände gegen Verbringungen von zur Verwertung bestimmten Abfällen erheben können. Bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.