Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte in Bezug auf Verbringungen von Kunststoffabfällen in Staaten, für die der OECD-Beschluss gilt, eine besondere Prüfung vornehmen und überwachen, wie solche Abfälle in diesen Staaten bewirtschaftet werden, und sie sollte befugt sein, Ausfuhren von Kunststoffabfällen in diese Staaten zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit einzuschränken.
Die Kommission nimmt eine besondere Prüfung in Bezug auf Ausfuhren von Kunststoffabfällen in Staaten vor, für die der OECD-Beschluss gilt. Die Kommission…
Nach dem 21. Mai 2029 erstellt die Kommission einen Bericht zur Prüfung, ob durch die Durchführung der Bestimmungen der Artikel 39 bis 46 die umweltgerechte…
Einfuhren von Kunststoffabfällen aus der Union keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von in dem Staat anfallenden Kunststoffabfällen hat.
in Eintrag B3011 eingestufte Kunststoffabfälle;
Staaten, für die der OECD-Beschluss gilt, unterliegen den Regeln und Empfehlungen der OECD für die Verbringung und Bewirtschaftung von Abfällen und haben im…
Mit den Artikeln 67 bis 71 der Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Kommission die Befugnis übertragen, Kontrollen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.