Erwägungsgrund 10 32024R1205
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung zu verhängen sind, erlassen und für die Anwendung der Sanktionen sorgen. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.