Erwägungsgrund 8 32024R1205
Um die Kontaktdaten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission zu aktualisieren, wird mit der vorliegenden Verordnung Anhang II der Verordnung (EU) 2017/1770, der die Liste der Kontaktdaten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Anschrift für Mitteilungen an die Kommission enthält, ersetzt.