Erwägungsgrund 5 32024R1205
Am 4. Januar 2024 hat der Rat den Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/215 und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/212 angenommen, mit denen angesichts des Auslaufens der Sanktionsregelung der Vereinten Nationen gegen Mali jeweils alle Einträge in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/1775 und der Verordnung (EU) 2017/1770 gestrichen wurden.