Erwägungsgrund 13 32024R1244
Zur Überwachung der Umweltbilanz von Industrieanlagen sollten die in das Portal aufzunehmenden Daten die Freisetzung bestimmter Schadstoffe in die Umwelt, die Verbringung von Abwasser, das solche Schadstoffe enthält, außerhalb des Standorts und die Verbringung von Abfällen außerhalb des Standorts abdecken, sofern dabei die einschlägigen in Anhang II aufgeführten quantitativen Schwellenwerte überschritten werden.