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Die in dieser Verordnung festgelegten Berichtspflichten sollten ab dem Berichtsjahr 2027 gelten, damit die Mitgliedstaaten und die Betreiber ausreichend Zeit haben, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission bis zum 12. Dezember 2027 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vor, der den Zeitraum ab dem 13. Juni 2023…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission bis zum 2. Dezember 2029 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über Folgendes vor:
Diese Verordnung sollte am 1. Juli 2015 in Kraft treten, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und die relevanten Interessenträger genügend Zeit haben,…
Damit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den von dieser Verordnung betroffenen Wirtschaftsteilnehmern genügend Zeit für die Anpassung an die darin…
„(1) Die Mitgliedstaaten legen der Kommission bis zum 12. Dezember 2027 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vor, der den Zeitraum ab dem 13. Juni…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 31. Dezember 2025 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.