Erwägungsgrund 71 32023R2411
Gebühren oder Entgelte für die Kontrolle und Überprüfung sollten die Kosten, einschließlich der Gemeinkosten, die den kontrollierenden zuständigen Behörden entstehen, zwar decken aber nicht übersteigen. Zu den Gemeinkosten könnten die Kosten der für die Planung und Durchführung der Kontrollen erforderlichen Organisation und Unterstützung und gegebenenfalls der Nutzung der Produktzertifizierungsstellen oder Inanspruchnahme natürlicher Personen gehören. Für die Einreichung der Eigenerklärung und deren Bearbeitung sollten keine Gebühren erhoben werden.