Erwägungsgrund 9 32024R1252
Um die Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung strategischer Projekte und ihrer Finanzierung, Explorationsprogrammen, Überwachungskapazitäten oder strategischen Vorräten zu unterstützen und die Kommission angemessen zu beraten, sollte ein Europäischer Ausschuss für kritische Rohstoffe eingerichtet werden (im Folgenden „Ausschuss“). Der Ausschuss sollte sich aus Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzen und in der Lage sein, die Teilnahme anderer Parteien als Beobachter, insbesondere des Europäischen Parlaments, sicherzustellen. Um das für die Durchführung bestimmter Aufgaben erforderliche Fachwissen aufzubauen, sollte der Ausschuss ständige Untergruppen für Finanzierung, öffentliche Akzeptanz, Exploration, Überwachung, strategische Vorräte und zu Kreislauffähigkeit, Ressourceneffizienz und Substitution einsetzen, die als Netzwerk fungieren sollten, indem sie die verschiedenen zuständigen nationalen Behörden zusammenbringen und erforderlichenfalls die Industrie, die Wissenschaft, die Zivilgesellschaft und andere relevante Interessenträger konsultieren. Die Ratschläge und Stellungnahmen des Ausschusses sollten nicht verbindlich sein, und das Fehlen einer solchen Empfehlung oder Stellungnahme sollte die Kommission nicht daran hindern, ihre Aufgaben gemäß dieser Verordnung wahrzunehmen.