Erwägungsgrund 18 32024R1252
Im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip sollte die Kommission Tiefseebergbauprojekte nicht als strategische Projekte anerkennen, bevor die Auswirkungen des Tiefseebergbaus auf die Meeresumwelt, die biologische Vielfalt und die menschlichen Tätigkeiten hinreichend erforscht sind, die Risiken bekannt sind und mit Blick auf die Technologien und Betriebsverfahren in der Lage sind nachzuweisen, dass die Umwelt nicht ernsthaft geschädigt wird.