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Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats, dessen öffentlicher Schuldenstand 60 % des BIP und dessen öffentliches Defizit 3 % des BIP nicht überschreitet, sollte die Kommission diesem Mitgliedstaat Leitlinien in Form von technischen Informationen übermitteln.
„technische Informationen“ die Leitlinien, die die Kommission auf Ersuchen der Mitgliedstaaten, deren öffentlicher Schuldenstand 60 % des BIP und deren…
Den Mitgliedstaaten, deren öffentliches Defizit 3 % des BIP und deren öffentlicher Schuldenstand 60 % des BIP nicht überschreitet, stellt die Kommission auf…
Überschreitet der öffentliche Schuldenstand eines Mitgliedstaats 60 % des BIP oder überschreitet sein öffentliches Defizit 3 % des BIP, so übermittelt die…
Um zu beurteilen, ob am Ende des vier- oder fünfjährigen Umsetzungszeitraums des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans weitere…
Als Rahmen für den Dialog im Vorfeld der Übermittlung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne sollte die Kommission den…
Der Referenzpfad sollte sicherstellen, dass der öffentliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.