Erwägungsgrund 7 32024R1263
Es muss ein angemessenes Niveau an öffentlichen Investitionen gewährleistet werden, um die Hauptziele der in dieser Verordnung festgelegten Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung zu erreichen und die derzeitigen und künftigen Prioritäten der Union anzugehen. Aus der Umsetzung der wie den kohäsionspolitischen Fonds, zu denen derzeit der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds, die mit der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurden, der mit der Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und der mit der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Fonds für einen gerechten Übergang zählen, oder aus der Umsetzung des mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates geschaffenen Aufbauinstruments der Europäischen Union oder des mit der Verordnung (EU) 2020/672 des Rates geschaffenen Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage könnten Lehren für die Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz von Investitionen und beschäftigungspolitischen Maßnahmen und für alle Investitionsinstrumente der Union, mit denen gemeinsame Prioritäten der Union verfolgt werden, gezogen werden.