Erwägungsgrund 2 32024R1263
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der ursprünglich aus den Verordnungen (EG) Nr. 1466/97 und (EG) Nr. 1467/97 des Rates und der Entschließung des Europäischen Rates vom 17. Juni 1997 bestand, beruht auf dem Ziel gesunder und auf Dauer tragfähiger öffentlicher Finanzen als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein solides, nachhaltiges und inklusives Wachstum, das auf einem stabilen Finanzsystem fußt, was zur Verwirklichung der Ziele der Union für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung beiträgt.