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Der Referenzpfad sollte sicherstellen, dass der öffentliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder auch in ungünstigen Szenarien auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird. Zusätzlich dazu sollte er sicherstellen, dass das öffentliche Defizit auf unter 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Mitgliedstaaten nach Ablauf des Anpassungszeitraums zusätzliche Kosten entstehen könnten, etwa infolge der Bevölkerungsalterung. Schließlich sollte für Kohärenz mit dem Korrekturpfad gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 gesorgt werden.
die projizierte öffentliche Schuldenquote zum Ende des Anpassungszeitraums unter der Annahme, dass keine weiteren Haushaltsmaßnahmen getroffen werden, auf einen…
Mit dem Referenzpfad wird sichergestellt, dass die Haushaltsanpassung erforderlichenfalls so lange fortgesetzt wird, bis der betreffende Mitgliedstaat ein…
Überschreitet der öffentliche Schuldenstand eines Mitgliedstaats 60 % des BIP oder überschreitet sein öffentliches Defizit 3 % des BIP, so übermittelt die…
Mit dem Referenzpfad wird sichergestellt, dass die projizierte öffentliche Schuldenquote um einen durchschnittlichen jährlichen Mindestsatz sinkt, der
Risikobasierte Anforderungen an den Referenzpfad dürften ausreichen, um die öffentlichen Defizite deutlich unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken. Um…
Um zu beurteilen, ob am Ende des vier- oder fünfjährigen Umsetzungszeitraums des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans weitere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.