Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ist der Rat der Auffassung, dass der überarbeitete nationale mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan eines Mitgliedstaats nicht den Anforderungen dieser Verordnung entspricht, so sollte er grundsätzlich den ursprünglichen Referenzpfad empfehlen, der zuvor von der Kommission als Nettoausgabenpfad übermittelt worden war.
Wenn der Rat unter Berücksichtigung der Bewertung der Kommission der Auffassung ist, dass der Plan die in Artikel 16 Absätze 2, 3 und 5 der vorliegenden…
Der Rat empfiehlt dem betreffenden Mitgliedstaat auf Empfehlung der Kommission, grundsätzlich den von der Kommission vorgegebenen Referenzpfad als…
Bei der Bewertung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans prüft die Kommission bei den Mitgliedstaaten, die einen Referenzpfad…
Damit ein Mitgliedstaat einen überarbeiteten nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan im Einklang mit den Absätzen 1 und 2 erstellen kann,…
enthält den Referenzpfad gemäß Artikel 5 oder die von der Kommission übermittelten technischen Informationen gemäß Artikel 9 Absatz 3; ist der im nationalen…
Der Übermittlung eines nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans sollte ein fachlicher Dialog mit der Kommission vorausgehen, damit die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.