Erwägungsgrund 19 32024R1263
Damit die Ergebnisse des Rahmens der Union für die multilaterale haushaltspolitische Überwachung besser vorhergesehen werden können und um die Gleichbehandlung zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, sollte der Referenzpfad vorab die Absicherung der Schuldentragfähigkeit einhalten. Diese Absicherung sollte in der Konzeptionsphase der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne sicherstellen, dass die projizierte öffentliche Schuldenquote um einen durchschnittlichen jährlichen Mindestsatz sinkt. Sie würde als Mindestanforderung für die Anstrengungen im Rahmen des Referenzpfads und des Nettoausgabenpfads dienen. Aufgrund der besonderen Zusammensetzung der ausstehenden Staatsschulden Griechenlands dürfte ein erheblicher Teil der aufgeschobenen Zinszahlungen im Jahr 2033 fällig werden. Der damit verbundene außergewöhnliche Anstieg der öffentlichen Schuldenquote Griechenlands sollte bei der Anwendung der Absicherung der Schuldentragfähigkeit daher nicht berücksichtigt werden.