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Die Kommission sollte für jeden Mitgliedstaat ein Kontrollkonto einrichten, um die jährlichen und kumulierten Abweichungen nach oben und nach unten der Nettoausgaben von dem Nettoausgabenpfad gemäß der Festsetzung durch den Rat zu verfolgen. Auf dem Kontrollkonto sollten keine Abweichungen verbucht werden, solange Ausweichklauseln aktiviert sind. Bei der Erstellung des Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV sollte die Kommission im Einklang mit Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 die Fortschritte bei der Umsetzung der Reformen und Investitionen, insbesondere auch der politischen Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der Union als einschlägige Faktoren berücksichtigen und den finanziellen Beiträgen zur Verwirklichung der in dieser Verordnung festgelegten gemeinsamen Prioritäten der Union besondere Aufmerksamkeit widmen.
Die Kommission richtet ein Kontrollkonto ein, um die kumulierten Abweichungen nach oben und nach unten der festgestellten Nettoausgaben vom Nettoausgabenpfad…
„Kontrollkonto“ eine Aufzeichnung der kumulierten Abweichungen nach oben und nach unten der festgestellten Nettoausgaben eines Mitgliedstaats von dem…
Damit die tatsächlichen Abweichungen vom Nettoausgabenpfad nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2024/1263 nachverfolgt werden können, sollte die Kommission für…
Die Kommission ist gemäß Artikel 317 AEUV dafür verantwortlich, den Haushaltsplan der Union zusammen mit den Mitgliedstaaten auszuführen. Der Kommission sollte…
Um die finanziellen Interessen und den Unionshaushalt zu schützen, sollten auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Kommission angemessene Maßnahmen ergriffen und…
Gemäß den Artikeln 24 und 25 der Verordnung (EU) 2024/1263 könnte der Rat den Mitgliedstaaten auf Empfehlung der Kommission gestatten, im Falle eines schweren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.