Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kommt ein Mitgliedstaat den zeitgebundenen Reformen und Investitionen, die dem vom Rat festgelegten eher graduellen Nettoausgabenpfad zugrunde liegen, nicht bis zur gesetzten Frist in zufriedenstellender Weise nach, so sollte der Rat auf Empfehlung der Kommission empfehlen können, die Verlängerung des Anpassungszeitraums des Nettoausgabenpfads zu verkürzen, d. h. die jährlichen Konsolidierungsanstrengungen zu verstärken, es sei denn, es liegen objektive Umstände vor, die der Umsetzung bis zur ursprünglichen Frist entgegenstehen.
Wenn ein Mitgliedstaat, dem eine Verlängerung seines Anpassungszeitraums gewährt wurde, seinen Reform- und Investitionszusagen, die der Verlängerung nach…
Der Rat empfiehlt dem betreffenden Mitgliedstaat auf Empfehlung der Kommission, grundsätzlich den von der Kommission vorgegebenen Referenzpfad als…
Auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats und auf Empfehlung der Kommission kann der Rat den Zeitraum verlängern, in dem dieser Mitgliedstaat vom…
Damit zügig und wirksam gehandelt werden kann, wenn die Kommission feststellt, dass ein Mitgliedstaat keine ausreichenden Fortschritte bei der Erreichung seiner…
Ist der Rat der Auffassung, dass der überarbeitete nationale mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan eines Mitgliedstaats nicht den Anforderungen…
Für Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, sollte der Rat auf Empfehlung der Kommission weiterhin die Frist für die Korrektur des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.