Erwägungsgrund 25 32024R1263
Legen die Mitgliedstaaten ihren nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen Annahmen zugrunde, die von dem Rahmen für die mittelfristige Projektion des öffentlichen Schuldenstands abweichen, so sollten sie die Unterschiede transparent und anhand stichhaltiger wirtschaftlicher Argumente im Rahmen des fachlichen Dialogs und in ihren nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen erläutern und ordnungsgemäß begründen.