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Die Aufenthaltstitel, die Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung erstmalig ausgestellt oder verlängert werden, sollten der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates entsprechen.
So bald wie möglich nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des Status subsidiären Schutzes und spätestens 90 Tage nach der Übermittlung der…
Die Reisedokumente, die Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung erstmalig ausgestellt oder…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates wurde eine einheitliche Gestaltung für den Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige eingeführt.
‚Aufenthaltstitel‘: einen Aufenthaltstitel, den ein Mitgliedstaat nach dem einheitlichen Muster gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates ausgestellt…
Die Bestimmungen dieser Verordnung über den Inhalt des internationalen Schutzes, einschließlich der Vorschriften zur Unterbindung von Sekundärmigration, sollten…
Aufenthaltstitel, die den Vorgaben im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 entsprechen und bis zu dem in Artikel 3 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.